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Förderung von kommunalen Energiekonzepten

Förderung von kommunalen Energiekonzepten, Energieeffizienzplänen und Konzepten zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien

Ziel der Förderung ist die langfristige Senkung der Energiekosten, der Ausbau von Erneuerbaren Energien, eine Beteiligung von Investoren und Bürgern an der Energieversorgung, die Bereitstellung kommunaler Entscheidungsgrundlagen, die nachhaltige Verminderung von Treibhausgasemissionen sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung.

Nach der Richtlinie des Landes Hessen zur energetischen Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes vom 15.12.2021 kommen folgende Maßnahmen für eine Förderung in Frage:

  • Konzepte zur Energieeinsparung und zur effizienten Bereitstellung von Nutzenergie für kommunale Liegenschaften und örtliche Siedlungsgebiete (Quartiere) (Teil II, Nr. 4.3.1 der Förderrichtlinie)
  • Effizienz- und Modernisierungsfahrpläne für kommunale Liegenschaften
  • Kommunale Energiekonzepte
  • Erfassung und Ausweisung von Wärmesenken und –quellen für kommunale Flächennutzungs- oder Bebauungspläne sowie Satzungen

Die Förderquote beträgt 50 Prozent bzw. bis zu 75 Prozent bei innovativen Verbundlösungen und interkommunalen Konzepten.

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Unternehmen, die mehrheitlich in kommunalem Eigentum stehen, sowie Zusammenschlüsse kommunaler hessischer Gebietskörperschaften.

Für Konzepte zur Energieeinsparung und zur effizienten Bereitstellung von Nutzenergie und Kommunale Energiekonzepte ist vor Antragstellung eine Projektskizze beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum zur fachlichen Bewertung vorzulegen. Die Projektskizze finden Sie auf der Homepage der WIBank.

Bei Bedarf kann zuvor eine Vorfeldberatung und Unterstützung der LEA Hessen in Anspruch genommen werden:

  • "Individuelle Betreuung der Kommune und Steuerung bei der Erstellung der Projektskizze"
  • "Individuelle Beratung bei der Fördermittelbeantragung"
  • "Moderation der Ergebnisse des Energiekonzepts für und in Gremien bis zu Gremien-Entscheidung"
  • "Dokumentation der Ergebnisse"

Informationen zu der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der WIBank Hessen.

Zusätzlich haben ausgewählte Kommunen noch die Möglichkeit "Modellkommune für energieoptimierte Baugebietsentwicklung" zu werden und nach Abschluss einer Vereinbarung mit dem zuständigen Referat im HMWVW folgende Unterstützungsleistungen von der LEA kostenfrei in Anspruch zu nehmen:

Begleitung und Unterstützung Planungs-Erstellungen bis zum B-Plan

Begleitung und Unterstützung Bürgerforen

Begleitung und Unterstützung Grundstücksverkäufe